Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beenden möchten, so muss dies durch eine fristgemäße schriftliche Kündigung gerichtet an die Geschäftsstelle des Vereins erfolgen. Sofern Sie Pächter/in eines Gartens sind, muss ebenfalls der Pachtvertrag gekündigt werden. Nach Eingang der Kündigung müssen einige Schritte durchlaufen werden, bevor Sie den Garten abgeben können:
- Der Vorstand beauftragt die Wertermittlung des Gartens durch einen unabhängigen Wertgutachter. Die Kosten von 85€ trägt der/die Altpächter/in.
- Nach Erhalt der Wertermittlung wird diese mit dem Vorstand besprochen, der Vorstand startet auf dieser Grundlage die Suche nach einem Nachpächter/in basierend auf der vorliegenden Bewerberliste.
- Der Vorstand begleitet Interessenten bei der Besichtigung des Gartens.
- Die Verhandlung zwischen Alt- und Neupächter/in erfolgen direkt zwischen den beiden Parteien, der Verein fungiert hierbei nur als Treuhänder der anschließend zu zahlenden Übernahmesumme.
- Der/die Neupächter/in erhält durch den Verein eine Rechnung; nach deren Zahlung kann der/die Neupächter/in den Garten übernehmen und den Pachtvertrag unterzeichnen.
- Abschließend erfolgt die Auszahlung an den/die Altpächter/in, abzüglich eventuell noch offener Positionen gegenüber dem Verein.
So lange der Garten nicht erfolgreich neu verpachtet wurde, bleibt der/die Altpächter/in dem Verein gegenüber für alle weiteren laufenden Kosten zur Zahlung verpflichtet.